Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2010

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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2010 - L 9 AS 65/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,121551
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2010 - L 9 AS 65/10 B ER (https://dejure.org/2010,121551)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.04.2010 - L 9 AS 65/10 B ER (https://dejure.org/2010,121551)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. April 2010 - L 9 AS 65/10 B ER (https://dejure.org/2010,121551)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2010 - L 9 AS 65/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2010 - L 9 AS 65/10
    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 22. Februar 2010 (Az.: L 9 AS 65/10 B ER) wird als unzulässig verworfen.

    Die als Anhörungsrüge auszulegende "weitere Beschwerde" des Rügeführers vom 14. März 2010 gegen den Senatsbeschluss vom 22. Februar 2010 (Az.: L 9 AS 65/10 B ER), mit dem dieser die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 14. Januar 2010 als unzulässig verworfen hat, weil der erforderliche Beschwerdewert von zumindest 750,- Euro gem. § 144 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht erreicht wird und keine wiederkehrenden oder laufenden Leistungen für mehr als 1 Jahr betroffen sind (§ 144 Abs. 1 Satz 2 SGG), ist nicht zulässig.

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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2010 - L 9 AS 65/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,122334
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2010 - L 9 AS 65/10 B ER (https://dejure.org/2010,122334)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.02.2010 - L 9 AS 65/10 B ER (https://dejure.org/2010,122334)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - L 9 AS 65/10 B ER (https://dejure.org/2010,122334)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2010 - L 9 AS 65/10
    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 22. Februar 2010 (Az.: L 9 AS 65/10 B ER) wird als unzulässig verworfen.

    Die als Anhörungsrüge auszulegende "weitere Beschwerde" des Rügeführers vom 14. März 2010 gegen den Senatsbeschluss vom 22. Februar 2010 (Az.: L 9 AS 65/10 B ER), mit dem dieser die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 14. Januar 2010 als unzulässig verworfen hat, weil der erforderliche Beschwerdewert von zumindest 750,- Euro gem. § 144 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht erreicht wird und keine wiederkehrenden oder laufenden Leistungen für mehr als 1 Jahr betroffen sind (§ 144 Abs. 1 Satz 2 SGG), ist nicht zulässig.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2010 - L 13 AS 187/10
    Entgegen dieser Auffassung entspricht es aber der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe z.B. Beschluss vom 23. April 2010 - Az.: L 13 AS 142/10 B ER; Beschluss vom 8. März 2010 - Az.: L 13 AS 25/10 B ER; Beschluss vom 9. März 2009 - Az.: L 13 AS 219/08 ER; Beschluss vom 8. September 2008 - Az.: L 13 AS 178/08 ER), dass als Grundlage für die Berechnung des Schwellenwertes nur der regelmäßige Bewilligungszeitraum von sechs Monaten genommen werden kann, wie er in § 41 Abs. 1 Satz 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) angesprochen ist (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Mai 2010 - Az.: L 15 AS 57/10 B ER; Beschluss vom 22. Februar 2010 - Az.: L 9 AS 65/10 B ER; Beschluss vom 12. August 2009 - Az.: L 7 AS 808/09 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2010 - L 13 AS 284/10
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (siehe z.B. Beschluss vom 23. April 2010 - Az.: L 13 AS 142/10 B ER; Beschluss vom 8. März 2010 - Az.: L 13 AS 25/10 B ER; Beschluss vom 9. März 2009 - Az.: L 13 AS 219/08 ER; Beschluss vom 8. September 2008 - Az.: L 13 AS 178/08 ER; Beschluss vom 24. Juni 2010 - Az.: L 13 AS 187/10 B ER), dass als Grundlage für die Berechnung des Schwellenwertes nur der regelmäßige Bewilligungszeitraum von sechs Monaten genommen werden kann, wie er in § 41 Abs. 1 Satz 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) angesprochen ist (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. Mai 2010 - Az.: L 15 AS 57/10 B ER; Beschluss vom 22. Februar 2010 - Az.: L 9 AS 65/10 B ER; Beschluss vom 12. August 2009 - Az.: L 7 AS 808/09 B ER).
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